BDPh: Nicht genug Stimmen für Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

BDPh: Nicht genug Stimmen für Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wie der Bund Deutscher Philatelisten auf seiner Homepage mitteilt, hat das Amtsgericht Bonn Hans-Gerd Treschnak, den 1. Vorsitzenden des Verbands Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e.V., mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 darüber informiert, dass das in der BDPh-Satzung vorgeschriebene Quorum zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nicht erreicht ist. Treschnak hatte beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung dieser Hauptversammlung gestellt. Eine rechtsmittelfähige Entscheidung kann noch verlangt werden.


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