Frauen ins Ministeramt

Briefmarke Helene Weber aus Block 50 Jahre Frauenwahlrecht 1969

Karl-Hans Walter entwarf, Hans-Joachim Fuchs stach das Porträt Helene Webers.

Unser Grundgesetz hat viele Väter. Die Zahl der Mütter lässt sich an einer Hand ablesen: Friederike Nadig (SPD), Elisabeth Selbert (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) gehörten dem Parlamentarischen Rat an. Selbert und Nadig schrieben sich mit ihrem Engagement für die Gleichberechtigung in die Geschichtsbücher ein. Sie setzten durch, dass die Verfassung eindeutig Männer und Frauen als gleichberechtigt auswies, ihnen also nicht nur, wie zu Weimarer Zeiten, gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten zustanden. Mehr im Hintergrund wirkten Weber und Wessel, die beide während der Beratungen als Schriftführerinnen amtierten.
Während Wessel nach dem Zweiten Weltkrieg dem Zentrum treu blieb und nach dessen Scheitern über die Gesamtdeutsche Volkspartei — ihre bekanntesten Mitglieder waren Gustav Heinemann, Johannes Rau und Erhard Eppler — zur SPD fand, schloss sich Weber der CDU an. An den Kämpfen um die Ausrichtung der konfessionsübergreifenden Partei beteiligte sie sich bestenfalls am Rande; seinerzeit vertrat vor allem die CDU der Britischen Zone, in der Weber lebte, eher sozialistische Positionen. Webers Hauptaugenmerk galt der Förderung von Frauen in der Politik. 1948 zählte sie denn auch zu den Mitbegründerinnen der Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU/CSU, der heutigen Frauenunion. In der Bundesrepublik versuchte sie beharrlich, Konrad Adenauer zur Besetzung wenigstens eines Ministeriums mit einer Frau zu bewegen. Immerhin durfte sie es noch erleben, dass Adenauer 1961 Elisabeth Schwarzhaupt in das Amt des Bundesministers für Gesundheit berief, des Ministers wohlgemerkt — Ministerinnen gab es erst später. In Webers Heimatland hatte Christine Teusch bereits 1947 das Kultusministerium übernommen.
Bis zu ihrem Ableben am 25. Juli 1962 vertrat Weber Aachen im Bundestag. Ab 1950 gehörte sie auch der beratenden Versammlung des Europarates an. Außerhalb der Politik engagierte sie sich im Katholischen Deutschen Frauenbund, saß dem Verein katholischer Sozialbeamtinnen Deutschlands vor und führte den Bundesverband katholischer Fürsorgerinnen Deutschlands. Nach dem Tod Elly Heuss-Knapps übernahm sie zudem den Vorsitz des Müttergenesungswerks. Zu Lebzeiten erfuhr sie verschiedene Ehrungen, unter anderem die Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Münster, 1930. Die Deutsche Bundespost porträtierte sie für den Block „50 Jahre Frauenwahlrecht“ von 1969. Der Einführung des Frauenwahlrechts, 1919, hatte Weber ihr erstes Mandat verdankt. Sie saß in der Nationalversammlung von 1919, war zwischen 1921 und 1924 Mitglied des preußischen Landtages und ab 1924 Reichstagsabgeordnete. 1933 zählte sie zur Minderheit im Zentrum, die Hitlers Ermächtigungsgesetz ablehnte, beugte sich aber dem Fraktionszwang und stimmte im Plenum zu.


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Authored by: Torsten Berndt

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