Etiketten der Barfreimachung

Etiketten der Barfreimachung

In Nordrhein-Westfalen stellte die Deutsche Post vor wenigen Tagen die ersten 20 neuen Poststationen auf. Die Kunden sollen dort in Selbstbedienung unter anderem ihre Briefe frankieren können. Dafür gibt ein Drucker Aufkleber aus, die an die Barfreimachungsetiketten im Schalterdienst erinnern.

Handelt es sich dabei um Briefmarken? Liegt die Automatenmarke mit der Michel-Nummer 11 vor? Mitnichten. Auf DBZ-Anfrage erklärte Alexander Edenhofer, für die Philatelie zuständiger Pressesprecher der Deutschen Post: „Die Label der Poststation basieren auf der Internetmarke und sind damit eine digitale Frankierung ähnlich einem Label in der Filiale. Die Sendungen können auch in jedem Briefkasten oder jeder Filiale etc. abgegeben werden. Der Kunde kann für weitere Sendungen Label kaufen, es gelten aber die AGB der Internetmarke. Die Gültigkeit ist auf drei Jahre beschränkt und eine Mischfrankierung mit anderen Frankierungen ausgeschlossen.“

Gleich der Internet-Marke gehören die Aufkleber der Poststationen somit zu den Etiketten der Barfreimachung. In Internet-Foren führten einige Teilnehmer bereits rege Debatten um den Status der Poststation-Aufkleber. Auf den Gedanken, einfach bei der Deutschen Post nachzufragen, kam indessen niemand.


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Authored by: Torsten Berndt

There is 1 comment for this article
  1. Eisser Axel at 12:36

    Einige einschlägige Händler bieten die Internetmarken der neuen Poststation zu hohen Preisen an und definieren sie als ATM. Zählt nun die Einstufung der Post oder kommt es allein auf die Gültigkeit auch an späteren Tagen an.Die ATM von Brasilien 1981 und ettliche weitere tragen auch ein Tagesdatum. Wer entscheidet?

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